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Allgemeine Geschäftsbedingungen für telemedizinische Leistungen

BoltMed Deutschland

MarkeBoltMed
Websiteboltmed.de
VertragspartnerAios IE Health Ltd
Sitz19 Baggot Street Lower, Dublin 2, D02 X658, Irland (CRO 812978)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Telemedizinbedingungen“ gelten für telemedizinische Leistungen (die „Leistungen“), die die Aios IE Health Ltd („Aios“, „wir“, „uns“, „unser“) für Patientinnen und Patienten („Patient“, „Sie“) im Zusammenhang mit einer über die BoltMed Website unter boltmed.de (die „Website“) angefragten Behandlung vermittelt oder erbringt.

(2) Die Leistungen stehen ausschließlich Patienten ab 18 Jahren zur Verfügung und dürfen nicht übertragen oder anderen Personen zugänglich gemacht werden.

(3) Ihr Vertragspartner nach diesen Telemedizinbedingungen ist die Aios IE Health Ltd, eingetragen im Companies Registration Office in Irland unter der Registernummer 812978, mit Sitz in 19 Baggot Street Lower, Dublin 2, D02 X658, Irland.

(4) Die Leistungen werden von entsprechend regulierten und zugelassenen Angehörigen von Gesundheitsberufen erbracht. Diese Personen können unmittelbar von Aios beauftragt sein oder die Leistungen über unabhängige dritte Leistungserbringer erbringen, die von Aios beauftragt sind. Unabhängig von der vertraglichen oder arbeitsrechtlichen Grundlage, auf der sie die Leistungen erbringen, üben behandelnde Personen eines Gesundheitsberufs gegenüber einzelnen Patienten ihr eigenes fachliches und medizinisches Ermessen aus.

(5) Im Sinne dieser Telemedizinbedingungen bezeichnet „Arzneimittel“ ein im Zusammenhang mit den Leistungen für den Patienten verschriebenes Arzneimittel. „Teilnehmende Apotheke“ bezeichnet eine entsprechend zugelassene Versandapotheke, die über die Website zur Verfügung steht und vom Patienten zur Abgabe und Belieferung eines Rezepts ausgewählt wird. Derzeit steht über die Website eine teilnehmende Apotheke zur Verfügung: Apotheek Schoonebeek, Medicijnmeester B.V., De Pallert 20, 7761 BV Schoonebeek, Niederlande, KvK-Nr. 89641477. „Verkaufsbedingungen“ bezeichnet die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die für den Kauf eines Arzneimittels über die Website gelten. „Servicegebühr“ bezeichnet das an Aios für die Leistungen zu zahlende Entgelt, wie es dem Patienten vor Absenden der jeweiligen Behandlungsanfrage angezeigt wird.

(6) Die für den Abschluss des Telemedizinvertrags zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(7) Die Leistungen stehen ausschließlich Patienten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

(8) Die Leistungen sind für medizinische Notfälle nicht geeignet. Wählen Sie in einem medizinischen Notfall die 112 oder suchen Sie sofort persönliche medizinische Hilfe bei einer geeigneten örtlichen Gesundheitseinrichtung oder in einer Notaufnahme.

§2 Zustandekommen des Telemedizinvertrags

(1) Der Patient schließt den Vertrag über die Leistungen ab, wenn er die Behandlungsanfrage absendet und die erforderliche Zahlung erfolgreich autorisiert oder eingezogen wurde.

(2) Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Aios seine vertraglichen Pflichten in Bezug auf die Leistungen, einschließlich der Veranlassung der medizinischen Prüfung sowie der Information und Unterstützung des Patienten nach Maßgabe dieser Telemedizinbedingungen.

(3) Das Zustandekommen des Vertrags garantiert nicht, dass eine Behandlung freigegeben, eine Verschreibung ausgestellt oder ein Arzneimittel geliefert wird. Alle Verschreibungs- und Behandlungsentscheidungen unterliegen dem eigenen fachlichen Ermessen der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs.

§3 Nutzung der Leistungen

(1) Um über die Website eine Behandlung anzufragen, muss der Patient eine telemedizinische Beratung durchlaufen. Diese kann einen medizinischen Online-Fragebogen sowie die Übermittlung weiterer Angaben, Unterlagen oder Nachweise umfassen, die zur Beurteilung von Identität, Krankengeschichte, Behandlungshistorie, Eignung und Anspruchsvoraussetzungen des Patienten erforderlich sind. Die erforderlichen Angaben, Unterlagen und Überprüfungen können je nach angefragter Behandlung, den Umständen des Patienten, dem geltenden Recht, den fachlichen Standards und den jeweils geltenden klinischen Protokollen variieren.

(2) Im Rahmen der Beratung und vor der Verschreibung einer Behandlung wird der Patient mit einer behandelnden Person eines Gesundheitsberufs verbunden; zwischen dem Patienten und dieser Person entsteht ein unmittelbares Behandlungsverhältnis. Die Kommunikation zwischen dem Patienten und der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs kann über die im Rahmen der Leistungen bereitgestellten und für den Patienten und die vorgeschlagene Behandlung geeigneten Kommunikationswege erfolgen. Ist eine weitergehende unmittelbare oder mündliche Kommunikation medizinisch oder rechtlich erforderlich, kann die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs vor einer Behandlungs- oder Verschreibungsentscheidung mit dem Patienten Kontakt aufnehmen. Der Patient erhält Gelegenheit, mit der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs über die Behandlung zu sprechen und Fragen zur vorgeschlagenen Behandlung zu stellen.

(3) Der Patient muss zutreffende, vollständige und aktuelle Angaben machen und darf keine Angaben auslassen, die für die Beurteilung oder Verschreibungsentscheidung der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs erheblich sein können.

(4) Der Abschluss der Beratung, das Entstehen eines Behandlungsverhältnisses oder die Zahlung für eine Behandlungsanfrage garantieren nicht, dass eine Behandlung angeboten oder eine Verschreibung ausgestellt wird. Alle Verschreibungs- und Behandlungsentscheidungen trifft die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs nach eigenem fachlichem Ermessen.

(5) Die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs kann weitere Angaben, Unterlagen oder Nachweise anfordern, soweit dies für eine sichere und medizinisch angemessene Beurteilung erforderlich ist. Eine Behandlungs- oder Verschreibungsentscheidung kann zurückgestellt werden, bis die angeforderten Angaben vorliegen.

(6) Die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs kann eine Verschreibung oder Behandlung ablehnen, wenn nach ihrem eigenen fachlichen Ermessen:

(a) der Patient die geltenden medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt;

(b) die verfügbaren Angaben unzureichend, unvollständig, widersprüchlich oder nicht überprüfbar sind;

(c) die angefragte Behandlung für den Patienten medizinisch nicht angemessen oder nicht sicher ist;

(d) der Patient eine Beurteilung, Untersuchung oder Behandlung benötigt, die über die Leistungen nicht angemessen erbracht werden kann; oder

(e) eine Verschreibung oder Behandlung anderweitig nicht mit dem geltenden Recht, den fachlichen Standards oder den jeweils geltenden klinischen Protokollen vereinbar wäre.

Kommt die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs zu dem Ergebnis, dass der Patient stattdessen eine persönliche oder anderweitige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen sollte, kann dem Patienten empfohlen werden, sich an eine geeignete örtliche Gesundheitseinrichtung zu wenden.

(7) Wird keine Verschreibung ausgestellt und eine damit verbundene Arzneimittelbestellung daher nicht angenommen, werden sämtliche im Zusammenhang mit dieser Behandlungsanfrage gezahlten Beträge vollständig erstattet. Es wird weder eine Servicegebühr noch eine Gebühr für die medizinische Prüfung noch eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.

(8) Nach Behandlungsbeginn kann die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs die Behandlung nach eigenem fachlichem Ermessen pausieren, ändern oder beenden, soweit dies medizinisch angemessen ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn neue medizinische Informationen vorliegen, beim Patienten Nebenwirkungen oder andere Sicherheitsbedenken auftreten, die Behandlung nicht den erwarteten Erfolg zeigt, erforderliche Angaben zur Nachbeobachtung nicht bereitgestellt werden, der Patient die geltenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder eine Fortsetzung der Behandlung anderweitig nicht mit dem geltenden Recht, den fachlichen Standards oder den jeweils geltenden klinischen Protokollen vereinbar wäre. Soweit angemessen, kann dem Patienten empfohlen werden, eine Beurteilung oder Behandlung bei einem anderen Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen.

(9) Während der Behandlung muss der Patient die über die Leistungen bereitgestellten Angaben zutreffend und aktuell halten und die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs zeitnah über jede wesentliche Änderung informieren, die die Sicherheit oder Angemessenheit der Behandlung beeinflussen kann. Dazu gehören, soweit einschlägig, Änderungen des Gesundheitszustands, neue Diagnosen, neue oder geänderte Medikamente, eine Schwangerschaft oder ein Schwangerschaftsverdacht, Nebenwirkungen, unerwünschte Reaktionen, Krankenhausaufenthalte sowie sonstige für die laufende Behandlung erhebliche Angaben.

(10) Der Patient muss angeforderte Nachuntersuchungen durchlaufen, angeforderte Angaben, Unterlagen oder Nachweise bereitstellen und an den von der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs für erforderlich gehaltenen Kontrollen mitwirken. Werden erforderliche Angaben zur Nachbeobachtung nicht bereitgestellt oder wird an medizinisch notwendigen Kontrollen nicht mitgewirkt, kann die Behandlung pausiert, geändert oder beendet werden.

(11) Der Patient darf ein verschriebenes Arzneimittel nur nach den Anweisungen der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs, der abgebenden Apotheke und der geltenden Produktinformation anwenden. Der Patient darf die verschriebene Dosis oder das Behandlungsschema nicht ohne entsprechende medizinische Beratung ändern und verschriebene Arzneimittel nicht an andere Personen weitergeben, übertragen oder verkaufen.

(12) Der Patient muss die zu einem Arzneimittel bereitgestellten Hinweise zu Lagerung, Handhabung und Entsorgung befolgen, einschließlich etwaiger Anforderungen an die Temperaturkontrolle.

§4 Kommunikation und Behandlungsdokumentation

(1) Mitteilungen zur Beratung, Behandlung, Verschreibung, Kontrolle oder sonstigen medizinischen Versorgung des Patienten können über die Website, das Konto des Patienten oder andere im Rahmen der Leistungen bereitgestellte Kommunikationswege erfolgen. Der Patient ist dafür verantwortlich, dass die mit dem Konto verbundenen Kontaktdaten zutreffend und aktuell bleiben, und dafür, behandlungsbezogene Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.

(2) Der Patient kann über die im Rahmen der Leistungen bereitgestellten Kommunikationsfunktionen mit der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs kommunizieren. Die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs kann den Patienten ebenfalls kontaktieren, wenn weitere Angaben, Klarstellungen, eine Nachbeobachtung oder eine medizinische Beurteilung erforderlich sind.

(3) Über Beratung, Behandlung, Verschreibungen, medizinische Kommunikation und sonstige erhebliche Angaben des Patienten wird nach Maßgabe des geltenden Rechts und der fachlichen Standards eine angemessene Dokumentation erstellt und geführt. Vom Patienten über die Leistungen bereitgestellte Angaben können Teil der Behandlungsdokumentation werden, soweit sie für die Versorgung erheblich sind.

(4) Der Patient muss seine Zugangsdaten sicher aufbewahren und darf keiner anderen Person die Nutzung seines Kontos gestatten. Der Patient muss Aios zeitnah informieren, wenn er von einem vermuteten unbefugten Zugriff auf das Konto oder einer unbefugten Nutzung Kenntnis erlangt.

(5) Behandlungsbezogene Mitteilungen sind von Werbemitteilungen getrennt. Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbemitteilungen ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen.

(6) Weitere Informationen zur Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten und Gesundheitsinformationen finden Sie in der BoltMed Datenschutzerklärung unter https://boltmed.de/datenschutz.

§5 Preise und Zahlung

(1) Die geltende Servicegebühr wird dem Patienten vor der Zahlung angezeigt. Die Höhe der Servicegebühr kann sich ändern. Für eine bestimmte Behandlungsanfrage gilt die Servicegebühr, die vor dem Absenden dieser Anfrage angezeigt wurde.

(2) Alle auf der Website und im Bestellabschluss angezeigten Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer und alle sonstigen zwingenden Preisbestandteile. Etwaige zusätzliche Liefer- oder sonstige Kosten, die der Patient zu tragen hat, werden vor dem Absenden der betreffenden Bestellung oder Behandlungsanfrage deutlich ausgewiesen.

(3) Im Rahmen des Bestellabschlusses kann der Patient wählen, wie er ein möglicherweise später verschriebenes Arzneimittel erhalten möchte. Wählt der Patient eine über die Website verfügbare teilnehmende Apotheke, setzt sich der Preis im Bestellabschluss aus der geltenden Servicegebühr und dem Preis des ausgewählten oder angefragten Arzneimittels zusammen, wie im Bestellabschluss angezeigt. Entscheidet sich der Patient stattdessen dafür, eine Verschreibung zur Belieferung durch eine Apotheke seiner Wahl zu erhalten, wird über die Website kein Arzneimittelpreis berechnet und der Patient zahlt ausschließlich die Servicegebühr. Ein von einer selbst gewählten Apotheke berechneter Preis betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Patienten und dieser Apotheke.

(4) Die dem Patienten zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Website angezeigt werden. Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann variieren und sich ändern.

(5) Die Zahlung kann autorisiert oder eingezogen werden, wenn der Patient die betreffende Behandlungsanfrage absendet. Hat der Patient eine teilnehmende Apotheke ausgewählt, können die Servicegebühr und der Arzneimittelpreis gemeinsam als eine Zahlung im Bestellabschluss eingezogen werden. Auf das Arzneimittel entfallende Beträge zieht Aios in seiner Eigenschaft als Inkassostelle für die ausgewählte teilnehmende Apotheke nach Maßgabe der Verkaufsbedingungen ein.

(6) Der Einzug oder die Verarbeitung einer Zahlung garantiert nicht, dass eine Behandlung freigegeben, eine Verschreibung ausgestellt oder ein Arzneimittel geliefert wird.

(7) Kommt die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs zu dem Ergebnis, dass die angefragte Behandlung medizinisch nicht angemessen ist, lehnt sie die Ausstellung einer Verschreibung ab oder stellt sie anderweitig fest, dass die Behandlung nicht durchgeführt werden kann, erhält der Patient sämtliche im Zusammenhang mit dieser Behandlungsanfrage gezahlten Beträge vollständig zurück. Es wird in diesen Fällen weder eine Servicegebühr noch eine Gebühr für die medizinische Prüfung noch eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.

(8) Aios kann zur Zahlungsabwicklung dritte Zahlungsdienstleister einsetzen. Bei deren Nutzung können für den Patienten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten. Aios erhebt kein zusätzliches Entgelt allein für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart, es sei denn, ein solches Entgelt wird vor der Zahlung ausdrücklich ausgewiesen und ist gesetzlich zulässig.

§6 Stornierung und Erstattung

(1) Hat der Patient eine teilnehmende Apotheke ausgewählt, kann er die Behandlungsanfrage jederzeit stornieren, solange das verschriebene Arzneimittel von der teilnehmenden Apotheke noch nicht abgegeben wurde. Storniert der Patient vor der Abgabe, werden sämtliche im Zusammenhang mit der betreffenden Behandlungsanfrage gezahlten Beträge vollständig erstattet, einschließlich der Servicegebühr und des Arzneimittelpreises. Dies gilt auch dann, wenn die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs die Angaben des Patienten bereits geprüft, die Behandlung freigegeben oder eine Verschreibung ausgestellt hat.

(2) Sobald das verschriebene Arzneimittel von der teilnehmenden Apotheke abgegeben wurde, besteht nach dieser freiwilligen Stornierungsregelung kein Erstattungsanspruch mehr. Zwingende gesetzliche Rechte des Patienten bleiben unberührt, einschließlich der Rechte bei mangelhaften, beschädigten oder falsch gelieferten Arzneimitteln sowie eines etwaigen gesetzlichen Widerrufsrechts.

(3) Lehnt die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs die Behandlung oder die Ausstellung einer Verschreibung ab oder stellt sie anderweitig fest, dass die Behandlung nicht durchgeführt werden kann, erhält der Patient sämtliche im Zusammenhang mit der betreffenden Behandlungsanfrage gezahlten Beträge vollständig zurück. Es wird weder eine Servicegebühr noch eine Gebühr für die medizinische Prüfung noch eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.

(4) Entscheidet sich der Patient dafür, eine Verschreibung zur Belieferung durch eine Apotheke seiner Wahl zu erhalten, zahlt er ausschließlich die Servicegebühr. Storniert der Patient, bevor die Verschreibung ausgestellt wurde, wird die Servicegebühr vollständig erstattet. Sobald die Verschreibung ausgestellt wurde, gelten die betreffenden Leistungen im Sinne dieser freiwilligen Stornierungsregelung als erbracht und die Servicegebühr ist nicht erstattungsfähig, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

(5) Erstattungen erfolgen in der Regel über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(6) Dieser §6 schließt zwingende Rechte des Patienten auf Stornierung, Widerruf, Gewährleistung, Erstattung oder sonstige gesetzliche Rechte nicht aus und beschränkt sie nicht.

§7 Abos

(1) Soweit angeboten, kann der Patient die Leistungen und, soweit einschlägig, Arzneimittel wiederkehrend im Rahmen eines Abos beziehen (ein „Abo“). Vor Abschluss eines Abos zeigt die Website die geltende Servicegebühr, einen etwaigen Arzneimittelpreis, den wiederkehrenden Zahlbetrag und den Abrechnungszeitraum des Abos an.

(2) Ein Abo beginnt, wenn der Patient die Abo-Anfrage absendet und die erste Zahlung erfolgreich autorisiert oder eingezogen wurde. Sofern im Bestellabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat ein Abo keine Mindestlaufzeit und läuft bis zur Kündigung nach diesem §7.

(3) Abo-Zahlungen werden alle 28 Tage berechnet, beginnend mit dem Datum der ersten Abo-Zahlung. Der Patient ermächtigt Aios, den geltenden Abo-Betrag an jedem folgenden 28-tägigen Abrechnungstag über die mit dem Konto verbundene Zahlungsart einzuziehen, bis das Abo gekündigt oder beendet wird.

(4) Jeder Abo-Zyklus unterliegt, soweit erforderlich, einer medizinischen Prüfung. Die Fortsetzung der Behandlung und die Ausstellung weiterer Verschreibungen unterliegen dem eigenen fachlichen Ermessen der behandelnden Person eines Gesundheitsberufs. Ein Abo garantiert nicht, dass eine Verschreibung ausgestellt wird, dass ein bestimmtes Arzneimittel oder eine bestimmte Dosis weiterhin verschrieben wird oder dass die Behandlung unverändert fortgesetzt wird. Der Patient kann verpflichtet sein, vor Ausstellung einer weiteren Verschreibung Nachuntersuchungen zu durchlaufen oder weitere Angaben, Unterlagen oder Nachweise bereitzustellen.

(5) Hat der Patient eine teilnehmende Apotheke ausgewählt, können die geltende Servicegebühr und der Arzneimittelpreis für jeden 28-tägigen Abo-Zyklus gemeinsam als eine Zahlung berechnet werden. Hat der Patient gewählt, Verschreibungen zur Belieferung durch eine Apotheke seiner Wahl zu erhalten, wird über die Website ausschließlich die geltende Servicegebühr berechnet.

(6) Arzneimittelpreise, die Servicegebühr und sonstige Abo-Entgelte können sich ändern. Würde eine Änderung den wiederkehrenden Zahlbetrag des Patienten erhöhen, informiert Aios den Patienten, bevor die Änderung wirksam wird. Ein höherer wiederkehrender Betrag wird nur berechnet, wenn der Patient dem höheren Betrag ausdrücklich zugestimmt hat. Stimmt der Patient nicht zu, kann Aios das Abo, soweit möglich, zum bisherigen Preis fortführen oder künftige Abo-Zyklen beenden. Der Patient kann das Abo vor der geplanten Erhöhung jederzeit kostenfrei kündigen.

(7) Der Patient kann das Abo jederzeit kündigen, ohne Kündigungsentgelt und ohne Mindestkündigungsfrist. Die Kündigung beendet künftige Abo-Zahlungen und künftige Behandlungsanfragen im Rahmen des Abos.

(8) Wurde eine Abo-Zahlung für den laufenden Zyklus bereits eingezogen, das betreffende Arzneimittel jedoch noch nicht abgegeben, werden sämtliche für diesen Zyklus berechneten Beträge vollständig erstattet. Wurde das betreffende Arzneimittel bereits abgegeben, erfolgt für diesen Zyklus nach der freiwilligen Stornierungsregelung keine Erstattung; weitere Abo-Zahlungen werden jedoch nicht eingezogen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(9) Der Patient kann über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsfunktion oder über jeden anderen von Aios angebotenen Kündigungsweg kündigen. Aios bestätigt die Kündigung elektronisch.

(10) Aios kann ein Abo pausieren oder beenden, wenn:

(a) die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs feststellt, dass eine Fortsetzung der Behandlung medizinisch nicht angemessen ist;

(b) erforderliche medizinische Angaben, Kontrollen oder Nachweise nicht bereitgestellt werden;

(c) keine gültige Verschreibung ausgestellt werden kann;

(d) die ausgewählte teilnehmende Apotheke die Verschreibung nicht mehr beliefern kann;

(e) eine Zahlung nicht erfolgreich verarbeitet werden kann;

(f) die Fortsetzung des Abos nicht mit dem geltenden Recht, den fachlichen Standards oder klinischen Protokollen vereinbar wäre; oder

(g) der Patient wesentlich gegen diese Telemedizinbedingungen verstößt.

Wurde für einen Abo-Zyklus bereits eine Zahlung eingezogen und das betreffende Arzneimittel noch nicht abgegeben, wird der für diesen Zyklus berechnete Betrag vollständig erstattet.

(11) Die Kündigung oder Beendigung eines Abos hindert den Patienten nicht daran, künftig erneut eine Behandlung anzufragen, vorbehaltlich einer neuen medizinischen Beurteilung und der dann geltenden Bedingungen und Preise.

§8 Haftung

(1) Alle medizinischen Beurteilungen, Verschreibungsentscheidungen, Behandlungsempfehlungen und sonstigen medizinischen Entscheidungen trifft die behandelnde Person eines Gesundheitsberufs nach eigenem fachlichem Ermessen. Aios lenkt oder überstimmt das fachliche Ermessen einer behandelnden Person eines Gesundheitsberufs nicht.

(2) Werden Gesundheitsleistungen von einem unabhängigen dritten Leistungserbringer im Rahmen eines gesonderten Behandlungsverhältnisses mit dem Patienten erbracht, bleibt dieser Leistungserbringer für die von ihm erbrachten Gesundheitsleistungen eigenständig verantwortlich, einschließlich seiner medizinischen Beurteilungen, Verschreibungsentscheidungen, Behandlungsempfehlungen sowie der damit verbundenen fachlichen Handlungen und Unterlassungen. Im gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt Aios für solche eigenständig erbrachten Gesundheitsleistungen keine Verantwortung und keine Haftung.

(3) Ist Aios selbst vertraglicher Leistungserbringer des Patienten oder macht das geltende Recht Aios anderweitig für Handlungen oder Unterlassungen einer an der Behandlung des Patienten beteiligten Person eines Gesundheitsberufs verantwortlich, schließen diese Telemedizinbedingungen diese Verantwortung nicht aus und beschränken sie nicht, soweit sie nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

(4) Diese Telemedizinbedingungen schließen eine Haftung von Aios nicht aus und beschränken sie nicht, soweit diese Haftung nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann; dazu gehören die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Person, soweit das geltende Recht eine Verantwortlichkeit von Aios für diese Person vorsieht.

(5) Haftet Aios für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit und greift Absatz (4) nicht ein, ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.

(6) Vorbehaltlich Absatz (4) haftet Aios nicht für Schäden, die allein beruhen auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder irreführenden Angaben des Patienten; der Nichtoffenlegung von für die Behandlung erheblichen Angaben durch den Patienten; der Nichtbefolgung medizinischer, verschreibungsbezogener oder behandlungsbezogener Hinweise durch den Patienten; der fehlenden Mitwirkung des Patienten an medizinisch notwendigen Kontrollen oder Nachuntersuchungen; der Anwendung eines Arzneimittels durch den Patienten entgegen der Verschreibung oder den bereitgestellten Hinweisen; oder Umständen außerhalb der vertraglichen Verantwortung von Aios.

(7) Die Beschränkungen und Ausschlüsse in diesem §8 gelten entsprechend für Ansprüche gegen Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeitende und Vertreter von Aios. Eine weitergehende Haftung von Aios ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

§9 Datenschutz

(1) Aios verarbeitet personenbezogene Daten, gegebenenfalls einschließlich Gesundheitsdaten, im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts. Weitere Informationen darüber, wie personenbezogene Daten erhoben, genutzt, weitergegeben, gespeichert und anderweitig verarbeitet werden, finden Sie in der BoltMed Datenschutzerklärung unter https://boltmed.de/datenschutz.

§10 Anwendbares Recht

(1) Diese Telemedizinbedingungen und der Vertrag über die Erbringung der Leistungen unterliegen irischem Recht.

(2) Diese Rechtswahl entzieht dem Patienten nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Aios ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

(2) Für eine einmalige Behandlungsanfrage gilt die Fassung dieser Telemedizinbedingungen, die bei Abschluss des betreffenden Vertrags in Kraft ist. Für ein laufendes Abo kann Aios diese Telemedizinbedingungen ändern, soweit dies zur Berücksichtigung von Änderungen des geltenden Rechts, regulatorischer oder fachlicher Anforderungen, der Sicherheit, der Funktionalität oder der Art der Leistungserbringung erforderlich ist. Aios informiert den Patienten im Voraus über wesentliche Änderungen, die ein bestehendes Abo betreffen. Eine Änderung, die der Zustimmung des Patienten bedarf, wird erst wirksam, wenn der Patient ihr zugestimmt hat. Der Patient kann das Abo vor Wirksamwerden einer wesentlichen Änderung kostenfrei kündigen. Die aktuelle Fassung ist abrufbar unter https://boltmed.de/agb-telemedizin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Telemedizinbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(4) Patientinnen und Patienten können Aios in Angelegenheiten der Leistungen unter service@boltmed.de erreichen.

Medizinisch begleitetes Gewichtsmanagement-Programm.

Versandapotheke

Alle Arzneimittel werden von der folgenden Apotheke abgegeben und versandt:

Apotheek Schoonebeek Medicijnmeester B.V.

De Pallert 20, 7761 BV Schoonebeek, Niederlande

KvK-Nr. 89641477

Verantwortlicher Apotheker: Drs. G. Kamps

Registereintrag: [REGISTERLINK NL TK]

Kontakt

service@boltmed.de

[TELEFONNUMMER TK]

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Datenschutzerklärung

AGB Verkauf

AGB Telemedizin

Widerrufsbelehrung

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